Rundung von Bargeldbeträgen: Was Sie wissen müssen?
Ab dem 1. Mai 2025 tritt in Litauen eine neue Regelung zur Rundung von Bargeldbeträgen in Kraft. Diese Entscheidung wurde getroffen, um die Verwendung von kleinen Euro-Münzen – 1- und 2-Cent-Münzen – im täglichen Handel zu verringern. Obwohl dies keinen Einfluss auf die Preise oder die Berechnung des Warenwertes hat, stellen sich viele Bürger die Frage, wie diese Änderungen in der Praxis umgesetzt werden.
Gründe für die Änderung
Die Bank von Litauen hat sich – gestützt auf Empfehlungen der EU und die Erfahrungen anderer Länder – entschieden, die Menge an kleinen Münzen im Umlauf zu reduzieren. Es wird angenommen, dass diese Änderung positive Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Umwelt haben und den Zahlungsverkehr vereinfachen wird.
Derzeit müssen beim Bezahlen mit Bargeld 1- und 2-Cent-Münzen als Wechselgeld verwendet werden. Daher sammeln Verkaufsstellen diese Münzen, und die Bank von Litauen muss ständig neue Münzen prägen oder zusätzliche Münzen aus anderen Ländern kaufen.
- Hohe Kosten – Die Herstellung und Verteilung der Münzen kostet mehr als ihr tatsächlicher Wert.
- Hoher Ressourcenverbrauch – Erforderlich sind Metalle, Energie, Personalressourcen und Logistik.
- Unwirtschaftlicher Umgang mit Geld – Zwei Drittel der in Umlauf gebrachten 1- und 2-Cent-Münzen kehren nicht zur Bank von Litauen zurück.
1 und 2 cent münzen tragen nicht nur durch ihren Herstellungsprozess zur Umweltbelastung bei, sondern auch, weil sie oft verloren gehen und nicht wieder in den Umlauf gelangen.
Ziel dieser Entscheidung ist es, Zahlungen einfacher und schneller zu gestalten. Kleingeld für Wechselgeld wird nicht mehr benötigt, und der Barzahlungsprozess wird beschleunigt.
Neue Rundungsregelung für Bargeld
Die Rundung von Bargeldbeträgen in Litauen wird gemäß dem Gesetz der Republik Litauen über die Rundung von Bargeldbeträgen durchgeführt.
Ab dem 1. Mai wird nur der endgültige Gesamtbetrag beim Bezahlen mit Bargeld gerundet. Das bedeutet, dass die Preise einzelner Waren oder Dienstleistungen unverändert bleiben, aber der Gesamtbetrag des Warenkorbs nach folgenden Regeln gerundet wird:
Gesamtbetrag endet auf 1 oder 2 Cent - wird abgerundet auf den nächsten vollen 0-Cent-Betrag.
Beispiel: 10,21 € -10,20 €Gesamtbetrag endet auf 3 oder 4 Cent - wird aufgerundet auf 5 Cent.
Beispiel: 5,94 € - 5,95 €Gesamtbetrag endet auf 6 oder 7 Cent - wird abgerundet auf 5 Cent.
Beispiel: 7,76 € - 7,75 €Gesamtbetrag endet auf 8 oder 9 Cent → wird aufgerundet auf 10 Cent.
Beispiel: 2,89 € → 2,90 €
Die Rundung gilt nicht, wenn mit Bankkarte, Überweisung oder anderen bargeldlosen Zahlungsmethoden bezahlt wird.
Die Rundung ist neutral für Käufer und Verkäufer. In manchen Fällen zahlt der Käufer 1 oder 2 Cent weniger, in anderen 1 oder 2 Cent mehr – langfristig gleichen sich die Unterschiede jedoch aus.
Auswirkungen auf Verbraucher und Unternehmen?
Die Rundung von Bargeldbeträgen ist verpflichtend für alle natürlichen und juristischen Personen, die Bargeldzahlungen annehmen.
Folgende Personen und Einrichtungen müssen die Rundung anwenden:
Händler (Geschäfte, Kioske, Tankstellen, Apotheken usw.)
Dienstleister (Anbieter von Gesundheits- und Pflegeleistungen, juristischen Dienstleistungen, Finanzdienstleistungen, Gastronomie, Schönheitsdiensten, Freizeit- und Unterhaltungsangeboten usw.)
Anbieter öffentlicher Dienstleistungen (Bibliotheken, Museen, Schwimmbäder, Anbieter von öffentlichen Verkehrsmitteln, medizinische Einrichtungen usw.)
Die Rundung gilt für alle Bargeldtransaktionen, z. B.:
- Wenn eine natürliche Person Waren oder Dienstleistungen von einem Unternehmen erwirbt;
- Wenn eine natürliche Person einem anderen Menschen bar bezahlt;
- Wenn ein Unternehmen einem anderen Unternehmen bar bezahlt;
- Wenn ein Unternehmen einer natürlichen Person für Waren oder Dienstleistungen bar bezahlt.
Erfahrungen in Europa und weltweit
Die Rundung von Bargeldbeträgen wurde bereits in mehreren Eurozonenländern eingeführt. Dazu gehören: Niederlande, Belgien, Finnland, Irland, Italien, Slowakei und Estland. In diesen Ländern werden 1- und 2-Cent-Münzen nicht mehr in Umlauf gebracht, und der Gesamtbetrag des Einkaufs wird auf den nächsten 5-Cent-Betrag gerundet.
In den Eurozonenländern, in denen Rundung bei Barzahlungen angewendet wird, bleiben 1- und 2-Cent-Münzen jedoch gesetzliches Zahlungsmittel. Verbraucher können sie weiterhin verwenden.
Rundung außerhalb der Eurozone:
Nicht nur in Europa, sondern auch in anderen Ländern weltweit wird verstärkt auf den Verzicht von Kleinstmünzen geachtet. Länder wie Norwegen, Kanada und Australien wenden ebenfalls Rundungsregeln bei Barzahlungen an.
Die Erfahrungen dieser Länder zeigen, dass Rundung eine praktische Lösung ist, um:
- Die Kosten des Bargeldkreislaufs zu senken,
- Zahlungen für Verbraucher und Unternehmen bequemer zu gestalten,
- Zur Nachhaltigkeit und einem geringeren negativen Einfluss auf die Umwelt beizutragen.
Bei Fragen zu den neuen Änderungen – kontaktieren Sie uns gern!

