Zuverlässige Buchhaltung und andere Finanzdienstleistungen
Die Buchhaltung ist einer der wichtigsten Geschäftsbereiche eines Unternehmens, da sie eine genaue Verwaltung der Finanzdaten gewährleistet. Wir bieten ein umfassendes Angebot an Buchhaltungsdienstleistungen, von der Verwaltung der ersten Dokumente bis zur Erstellung detaillierter Jahresabschlüsse.
Warum einen professionellen Buchhalter wählen?
Der Buchhalter eines Unternehmens ist ständig in das Tagesgeschäft des Unternehmens eingebunden und sorgt dafür, dass die Finanzdaten zeitnah verwaltet werden. Die ständige Einbindung in die Unternehmensprozesse ermöglicht die zeitnahe Erstellung der von der Geschäftsführung benötigten Daten sowie der erforderlichen Steuerunterlagen und Jahresabschlüsse. Wir kümmern uns um Ihre Finanzdokumente, während Sie sich auf das konzentrieren, was Sie am besten können!
Unsere Experten:
- Beraten Unternehmensverantwortliche in Rechnungslegungs- und Steuerfragen.
- Helfen bei der Optimierung von Steuerprozessen und der Einhaltung von Gesetzen.
- Erstellung von regelmäßigen und maßgeschneiderten Berichten für den internen Gebrauch, für Aktionäre und Investoren.
- Erstellt steuerliche und statistische Berichte und Erklärungen für Aufsichtsbehörden, Banken, Leasinggesellschaften und andere Finanzinstitute.
- Wir vertreten Sie vor staatlichen Institutionen wie z.B.: VMI, SODRA, Zentrum für Register, Abteilung für Statistik und andere.
MB-Buchhaltung
Eine ordnungsgemäß geführte und verwaltete Buchhaltung für eine MB ermöglicht es Ihnen, sich auf Ihr Geschäft zu konzentrieren. Wenn unsere Firma die volle Verantwortung für Ihre Buchhaltung übernimmt, können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Zahlungen pünktlich erfolgen, die Gehälter genau berechnet werden und andere finanzielle Transaktionen vertrauensvoll abgewickelt werden, wenn Sie sich für unsere Dienste entscheiden.
Buchhaltung für UAB
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss, wie jedes andere Unternehmen auch, die gesetzlich vorgeschriebenen Buchführungsverfahren einhalten. Da sich die Gesetze ständig ändern, ist es unerlässlich, sich über die Änderungen auf dem Laufenden zu halten und sie an die Buchhaltung Ihres Unternehmens anzupassen. Um eine reibungslose und ordnungsgemäße Buchführung für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gewährleisten, ist es unerlässlich, einen professionellen Buchhalter verantwortungsbewusst auszuwählen.
Intrastat-Meldung
Wir erstellen und übermitteln Ihre Intrastat-Meldungen fristgerecht. Dieser Bericht dient dazu, direkt von den Unternehmen Daten über die Handelsströme zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu erheben.
Lohnbuchhaltung
Wir berechnen die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter, erstellen Lohn- und Gehaltsabrechnungen und reichen Erklärungen bei der Sozialversicherungsanstalt (SDF) und der Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) ein. Außerdem erstellen wir Bescheinigungen über die berechneten und an die Arbeitnehmer ausgezahlten Löhne und Gehälter.
Nach Vereinbarung können wir auch als Ihr Personalleiter auftreten: Abschluss, Kündigung und andere Aspekte Ihres Arbeitsvertrags.
Die Berichte an die Geschäftsleitung werden nach einem vereinbarten Format erstellt. Wir können auch nur die Lohn- und Gehaltsabrechnungen im Unternehmen aufbewahren - dies erspart den Kunden einen eigenen Lohnbuchhalter und gewährleistet maximale Vertraulichkeit der Lohn- und Gehaltsinformationen.
Wir machen auch:
- Erfassung von Einkaufs- und Verkaufsbelegen in der Buchhaltung
- Ausstellung und Erfassung von Kassenbelegen
- Verbuchung von Bankbelegen in der Buchhaltung
- Vorbereitung von Zahlungsaufträgen
- Buchführung über das Anlagevermögen
- Buchhaltung für Schulden
- Erfassung von Vorschusskonten
- Steuerberechnung und -erfassung
- Vorbereitung und Einreichung von Erklärungen an VMI, Sodra, Registerzentrum
- Führung der aufgegebenen Buchhaltung
- Personalbuchhaltung (Erstellung von Arbeitsverträgen, Bestellungen, Bescheinigungen und anderen Dokumenten)
- Vertretung der Interessen des Mandanten bei Betriebsprüfungen/Inspektionen des Finanzamtes
- Erstellung von Jahresabschlüssen
- Berichterstattung an die Geschäftsführung

